MEDIATION
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„Streiten,
aber wie ?“
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Der
Weg zum Gericht kann goldrichtig sein - er kann aber ein
sehr langwieriger und teurer Weg sein, zu einer Verschärfung
einer Auseinandersetzung führen und die Beteiligten
sehr belasten. Am Ende steht ein im Namen des Volkes
gesprochenes Urteil, das die Streitenden in
Gewinner/Obsiegende und Verlierer/Unterlegene spaltet.
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Vor
allem in Erbsachen und Familiensachen gehört unserer
Auffassung nach heute zu einer professionellen
anwaltlichen Vertretung, über das „Wie“ der
Streitbeilegung nachzudenken und frühzeitig auch
alternative Streitbeilegungsmethoden in Betracht zu
ziehen. Es ist nicht das gleiche, ob ein Streit durch
ein Urteil oder durch einen Vertrag beigelegt wird, ob
ein Richter den Streit entscheidet oder die Parteien
selbst eine Lösung erarbeiten. Was als „Prinzip der
differenzierten Konfliktzuweisung“ ein wenig gestelzt
klingt, bezeichnet inhaltlich die Einordnung eines
Rechtsstreits in dasjenige Verfahren, in dem er
voraussichtlich am besten beigelegt werden kann. Um dies
zu entscheiden, muss ein guter Anwalt natürlich auch
prozessieren können und das zivilprozessuale
Handwerkszeug und Taktieren beherrschen. Daneben aber
ist die Kenntnis alternativer Streitbeilegungsverfahren
heute unerlässlich.
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Wir
betrachten unser Angebot der Mediation neben der
klassischen außergerichtlichen und gerichtlichen
Vertretung und Beratung als Beitrag zu einer reicheren
Streitkultur.
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