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MEDIATION

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„Streiten, aber wie ?“

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Der Weg zum Gericht kann goldrichtig sein - er kann aber ein sehr langwieriger und teurer Weg sein, zu einer Verschärfung einer Auseinandersetzung führen und die Beteiligten sehr belasten. Am Ende steht ein im Namen des Volkes gesprochenes Urteil, das die Streitenden in Gewinner/Obsiegende und Verlierer/Unterlegene spaltet. 

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Vor allem in Erbsachen und Familiensachen gehört unserer Auffassung nach heute zu einer professionellen anwaltlichen Vertretung, über das „Wie“ der Streitbeilegung nachzudenken und frühzeitig auch alternative Streitbeilegungsmethoden in Betracht zu ziehen. Es ist nicht das gleiche, ob ein Streit durch ein Urteil oder durch einen Vertrag beigelegt wird, ob ein Richter den Streit entscheidet oder die Parteien selbst eine Lösung erarbeiten. Was als „Prinzip der differenzierten Konfliktzuweisung“ ein wenig gestelzt klingt, bezeichnet inhaltlich die Einordnung eines Rechtsstreits in dasjenige Verfahren, in dem er voraussichtlich am besten beigelegt werden kann. Um dies zu entscheiden, muss ein guter Anwalt natürlich auch prozessieren können und das zivilprozessuale Handwerkszeug und Taktieren beherrschen. Daneben aber ist die Kenntnis alternativer Streitbeilegungsverfahren heute unerlässlich.

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Wir betrachten unser Angebot der Mediation neben der klassischen außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung und Beratung als Beitrag zu einer reicheren Streitkultur.
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 Bürogemeinschaft Stephany & Tröster-Spiesmacher       Kaiserstraße 60       55116 Mainz       Tel: 0.6131.55.45.98.6      Fax: 0.6131.55.45.987

 

 

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